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25.10.2020
Wissenswertes & Tipps

Formalitäten rund ums Baby – Die Checkliste

Vor lauter Vorfreude auf das bevorstehende Familienglück gehen die bürokratischen Pflichten schnell mal unter. Kein Wunder, schließlich bereiten sie meistens nicht allzu viel Freude. Dennoch ist es unabdingbar, ein paar Behördengänge und Formalien in Angriff zu nehmen. So kann es, sobald der Nachwuchs das Licht der Welt erblickt hat, keine bösen Überraschungen geben und dein Sprössling erhält die Aufmerksamkeit, die er verdient.

Planung ist das halbe Leben

Vor allem die Zeit, in der das Baby in deinem Bauch wächst und gedeiht, solltest du nutzen, um möglichst viele bürokratische Hürden zu meistern. Das Bearbeiten von diversem Papierkram und das Einhalten von Fristen sorgen dafür, dass es deinem Baby an nichts fehlen wird und alle Verpflichtungen klar geregelt sind.

Elternzeit beantragen

Wer berufstätig ist und Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, muss diese spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn bei seinem Arbeitgeber schriftlich beantragen. In dem besagten Schreiben sollte eindeutig festgelegt sein, wie du die Elternzeit gestalten möchtest. Hierbei gibt es unterschiedliche Varianten, wie zum Beispiel Teilzeitmodelle. Je genauer du die Stundenanzahl vorab festlegst, desto besser können sich alle Beteiligten darauf einstellen. Außerdem steht die Elternzeit auch mit dem wichtigen Elterngeld in Zusammenhang. Dementsprechend ist eine genaue Abstimmung, auch mit der/dem Partner*in wichtig. 

Elterngeldanspruch klären

Zwar wird der offizielle Antrag erst nach der Geburt deines Kindes gestellt, jedoch solltest du dir frühzeitig Gedanken machen, wie du den Anspruch einteilen willst. Besonders relevant ist zum Beispiel der Zeitraum unmittelbar vor der Geburt, beziehungsweise der Mutterschutz. Denn dein Einkommen in den letzten 12 Monaten entscheidet über die Höhe des Elterngeldes. Des Weiteren gibt es zahlreiche Variationsmöglichkeiten bezüglich der Dauer der Auszahlungen, die sich ebenfalls auf den Gesamtbetrag des Elterngeldes auswirken. Wer clever und vor allem rechtzeitig agiert, kann den Anspruch auf Elterngeld um bis zu mehrere tausend Euro erhöhen. Elterngeld wird übrigens bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt.

Kindergeld 

Damit das Kindergeld schnell und zuverlässig bezahlt wird, muss auch hier der entsprechende Antrag bei der Familienkasse oder beim Arbeitsamt eingereicht werden. Das Formular dazu gibt es bequem im Internet zum Download. 

Kassenleistungen prüfen

Ein rechtzeitiger Blick auf die Leistungen deiner Krankenkasse kann in Ernstfall Gold wert sein. Außerdem gibt es viele kleine Benefits, die dir das Leben erheblich erleichtern können. Teilweise unterscheiden sich die Leistungen insbesondere während der Schwangerschaft gewaltig. Das gilt etwa für die Kostenübernahme von 3D-Ultraschallscreenings, Nahrungsergänzungsmitteln, Nackenfaltenmassagen und dem Hebammennotdienst. Auch nach der Geburt gibt es starke Abweichungen bei Leistungen wie Osteopathie für Babys und Kleinkindern und weiteren hilfreichen Kursen. Ansonsten musst du noch beachten, dass dein Sprössling nach der Geburt zwangsläufig krankenversichert sein muss. 

Vaterschaftsanerkennung für alle Unverheirateten

Laut Gesetz ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, automatisch der gesetzliche Vater des Kindes. Für alle Unverheirateten Paare gilt, dass der Mann die Vaterschaft anerkennen lassen muss. Dies ist bereits während der Schwangerschaft möglich. Dazu erfordert es den Gang zum Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder einem Notar und die Vorlage der Geburtsurkunde des zukünftigen Papas. Außerdem müssen beide Elternteile ihren Personalausweis vorzeigen. Im besten Fall bringst du deinen Mutterpass zum Termin mit, um deinen voraussichtlichen Geburtstermin nachzuweisen.

Gemeinsames Sorgerecht

Für nicht verheiratete Paare ist darüber hinaus auch die Festlegung des Sorgerechtes wichtig. Hierfür musst du ebenfalls einen Termin beim Jugendamt oder einem Notar ausmachen und eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgegeben. Geschieht dies nicht, fällt das alleinige Sorgerecht der Mutter zu. 

Anmeldung der Geburt

Völlig egal, ob du im Krankenhaus oder in einer alternativen Einrichtung entbindest – du solltest dich dort auf jeden Fall rechtzeitig anmelden. Hierzu gibt es in den meisten Kliniken Infoabende, inklusive einer Besichtigung und einer Aufklärung über die Abläufe. Spätestens bis zur 35. Woche macht es Sinn sich festzulegen und die bevorstehende Geburt anzumelden. 

Anmeldung beim Standesamt

Ist das kleine Würmchen nun endlich auf der Welt, solltest du in der ersten Woche darauf beim Standesamt vorstellig werden, um die wichtige Geburtsurkunde in mehrfacher Ausführung dort abzuholen. Hierzu benötigst du eine ärztliche Bescheinigung (oder eine der Hebamme) der Geburt, deinen Personalausweis, gegebenenfalls eine Heiratsurkunde oder bei ledigen Eltern die Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung. In manchen Krankenhäusern wird dir dieser bürokratische Aufwand netterweise vom dortigen Sekretariat abgenommen. 

Den Arbeitgeber informieren

Bestenfalls willst du die frohe Botschaft ohnehin auch an deinem Arbeitsplatz verkünden. Verpflichtend ist es aber in jedem Fall, den Arbeitgeber über den Entbindungstermin zu informieren, da sich danach die Frist des Mutterschutzes berechnet.

Die Wahl des Nachnamens

Vielleicht gehörst du auch zu den vielen unverheirateten Paaren, die gemeinsam ein Kind bekommen und logischerweise zwei unterschiedliche Familiennamen tragen. Wohl oder übel muss aber spätestens einen Monat nach der Geburt der Nachname des Kindes festgelegt und beim Standesamt eingetragen werden lassen. 

Gegenebenfalls Nabenschnurblut einlagern lassen

Es ist selbstverständlich nicht verpflichtend, kann aber dennoch sinnvoll sein. Das Blut der Nabelschnur und die darin enthaltenen Stammzellen sind äußert kostbar und können deinem Kind oder anderen später einmal helfen. Ob sich Aufwand und Kosten für dich lohnen, solltest du daher rechtzeitig bedenken. 

Marlene
Marlene