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01.06.2020
Beruf & Karriere

Mutterschutz - Alles was du wissen musst

An sich ist eine Schwangerschaft etwas ganz Wunderbares. Allerdings gehen damit auch einige Formalitäten einher, die beachtet werden wollen. Auch wenn Bürokratie nervig sein kann, solltest du wissen, dass das Mutterschutzgesetz eine wichtige Errungenschaft ist, welche dir das Leben erleichtert. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Inhalte aus dem komplizierten Beamtendeutsch für Normalsterbliche übersetzt. 

Was ist das Mutterschutzgesetz?

Wenn ein Kind in dir heranwächst, verändert sich dein Leben schlagartig. Denn von nun an trägst du nicht mehr nur die Verantwortung für dich selbst, sondern auch für das Wohl deines ungeborenen Babys. Es gibt nicht viele Dinge, die dich im Laufe deines Lebens davon befreien werden, zur Arbeit gehen zu müssen. Eine Schwangerschaft ist jedoch etwas so Besonderes, dass hier eine Ausnahmeregelung greift. Dem Gesetzgeber geht es allerdings weniger um deine Freizeit, sondern vor allem um die Gesundheit deines Kindes. Das ist auch richtig so, schließlich kann die Arbeit ziemlich stressig und anstrengend sein. Die vorübergehende Befreiung von deinen Pflichten als Arbeitnehmerin ist aber nur ein Teilaspekt des Mutterschutzgesetzes. Das Gesamtpaket umfasst einige Regelungen und wichtige Maßnahmen, die das Wohl von Mutter und Kind garantieren sollen. Per Definition ist der Mutterschutz ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl Mütter und Kinder im Zeitraum vor der Geburt, ebenso wie danach. Die Eckpfeiler des Programms sind:

  • Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz

  • Ein besonderer Schutz vor Kündigung

  • Ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt

  • Die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots

Für wen gilt der Mutterschutz?

Beim Mutterschutz ist die Art des Arbeitsverhältnisses eher zweitrangig, denn das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Du bekommst Mutterschutz nicht nur bei einer normalen Vollzeitstelle, sondern auch:

  • wenn du in Teilzeit angestellt bist

  • wenn du eine Ausbildung machst

  • wenn du geringfügig beschäftigt bist

  • wenn du Hausangestellte bist

  • wenn du ein Praktikum absolvierst, das für deine Ausbildung notwendig ist

  • wenn du als Freiwillige im Sinne des Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstgesetztes tätig bist

  • wenn du als Mitglied einer geistlichen Genossenschaft oder Diakonisse bist und dort arbeitest

  • wenn du als Frau mit Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt bist

Auch wenn du befristet beschäftigt bist, beispielsweise als Vertretung, gilt das Mutterschutzgesetz für dich so lange, wie das Beschäftigungsverhältnis besteht. Einige Ausnahmen, wann das Gesetz nicht greift, gibt es aber dennoch. Das ist der Fall:

  • wenn du Hausfrau bist

  • wenn du ausschließlich selbstständig arbeitest

  • wenn du Organmitglied der Gesellschaft bist (das heißt Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG bist)

Des Weiteren ist der Mutterschutz ausschließlich für schwangere und stillende Frauen gedacht, deshalb gilt er nicht für Adoptivmütter. Wann du deine(n) Arbeitgeber*in über deine Schwangerschaft informierst, darfst du selbst entscheiden. Grundsätzlich kannst du aber den bestmöglichen Schutz erzielen, wenn du von vornherein mit offenen Karten spielst. Falls dein(e) Arbeitgeber*in eine schriftliche Bestätigung für deine Schwangerschaft einfordert, muss sie/er für die Kosten allerdings selbst aufkommen. Darüber hinaus darf er anderen Personen nichts von deiner Schwangerschaft erzählen. In einem Bewerbungsgespräch musst du sie übrigens auch nicht erwähnen. Im Fall, dass du explizit nach einer Schwangerschaft gefragt wirst, darfst du sogar lügen. 

Was ist die Mutterschutzfrist?

Es handelt sich dabei um den oben bereits angesprochenen Zeitraum von mehreren Wochen vor und nach der Geburt. In diesem Zeitraum darfst du nicht arbeiten. Die Frist beginnt im Normalfall sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Auch hier gibt es wieder ein paar Ausnahmen, etwa:

  • wenn es sich um eine Frühgeburt handelt

  • wenn du Zwillinge, Drillinge oder sogar weitere Mehrlinge erwartest.

  • wenn dein Kind mit einer Behinderung auf die Welt kommt. 

Generell ist es dir erlaubt, vor der Geburt auf eigenen Wunsch auf die Mutterschutzfrist zu verzichten. Im Zeitraum nach der Geburt ist das allerdings nicht mehr erlaubt und du bist verpflichtet, die Fristen einzuhalten. Wenn dein(e) Arbeitgeber*in von dir verlangt, während der Schutzfrist zu arbeiten, begeht sie/er damit übrigens einen Gesetzesverstoß. 

Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz

Das Mutterschutzgesetz in erster Linie dazu da, deine Gesundheit und die Gesundheit deines Kindes zu schützen. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, was für einen Job du ausübst. Während der gesamten Schwangerschaft, nach der Geburt und während der gesamten Zeit, in der du dein Kind stillst, darfst du nicht arbeiten, wenn dadurch ein Gesundheitsrisiko dich oder dein Kind bestehen würde. Dein(e) Arbeitgeber*in muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dich weiter beschäftigen zu können. Besteht trotzdem eine Gefahr, erweitert sich der Schutzzeitraum. Des Weiteren gibt es noch ein ärztlich verordnetes Beschäftigungsverbot, welches von einem Arzt oder einer Ärztin im Falle möglicher Komplikationen verhängt werden kann. Darüber hinaus existiert auch noch ein besonderer Kündigungsschutz. Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, ist die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch deine(n) Arbeitgeber*in bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Hierbei ist die Voraussetzung allerdings, dass dein(e) Arbeitgeber*in über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde. Falls dir gekündigt wird, bevor du deine(n) Arbeitgeber*in informiert hast, bleiben dir noch zwei Wochen Zeit, um das nachzuholen und den Kündigungsschutz in Anspruch zu nehmen. Der Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn du selbst von deiner Schwangerschaft noch nichts wusstest. 

Fazit

Die neun Monate der Schwangerschaft und die Geburt deines Kindes sind eine einschneidende Lebenserfahrung. Damit du dich auf die schönen Momente in dieser Zeit konzentrieren kannst, lohnt es sich, auch über die wichtigsten damit einhergehenden formellen Veränderungen Bescheid zu wissen. Dazu zählt zum Beispiel auch das Elterngeld, welches unmittelbar nach der Schwangerschaft für dich relevant wird. 

Zoé
Zoé