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07.02.2021
Gesundheit

U1 bis U6 – Diese Untersuchungen braucht dein Kind

Die sogenannten Vorsorgeuntersuchungen sind für die Gesundheit deines Kindes von großer Bedeutung. Sie dienen der Früherkennung von körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklungsdefiziten und ermöglichen eine frühzeitige Behandlung dieser, da sie systematisch an die verschiedenen Wachstumsphasen angepasst sind. Zwar gibt es kein Gesetz, das die Untersuchungen zur Pflicht erhebt, allerdings solltest du sie zum Wohle deines Sprösslings unbedingt in Anspruch nehmen, zumal sie eine Standardleistung der Krankenkassen sind. 

U1 – erste Vorsorge

Die Neugeborenen-Erstuntersuchung erfolgt unmittelbar nach der Geburt und noch im Kreißsaal. In der Regel wird sie von einem Frauenarzt oder der Hebamme, in manchen Fällen auch von einem Kinderarzt durchgeführt. Besondere Aufmerksamkeit bekommen dabei der Beginn der Luftatmung und die Anpassung des Kreislaufs an die veränderten Umstände außerhalb des Mutterleibs. Anhand des Apgar-Schema werden eine, fünf und zehn Minuten nach der Geburt je null bis zwei Punkte in den Bereichen Atmung, Puls, Muskelspannung, Hautfarbe und Reizreaktionen vergeben. Dabei ist ein Gesamtwert zwischen acht und zehn normal, wohingegen ein Wert von fünf bis sieben ein Anzeichen für Unterstützungsbedarf ist. Liegt die Zahl unter fünf, werden Notfallmaßnahmen, wie beispielsweise Maskenbeatmung erforderlich. Des Weiteren werden Blutproben aus der durchtrennten Nabenschnur auf Übersäuerung getestet, um Folgen eines Sauerstoffmangels während der Geburt zu überprüfen. Außerdem wird auf Reifezeichen, äußere Fehlbildungen, Gelbsucht und Wasseransammlungen hin untersucht. Größe und Gewicht werden ebenfalls festgestellt. Zum Ende der Untersuchung wird dem Neugeborenen Vitamin K verabreicht, welches der Prävention von gefährlichen Blutungen dient. Der intensive Kontakt zwischen Mutter und Kind unmittelbar nach der Geburt ist für die Bindung und ein erfolgreiches Stillen sehr wichtig. Daher ist es für Ärzt*innen und Pflegepersonal eine nicht zu unterschätzende Herausforderung, die Vielzahl an Untersuchungen in den ersten 30 Lebensminuten durchzuführen. In den folgenden drei Tagen werden dann noch einige spezielle Tests durchgeführt. Hierzu zählen:

  • Das Pulsoximetrie-Screening, bei dem mittels Lichtsensor der Sauerstoffgehalt im Blut geprüft wird. Eine zu geringe Menge kann ein Hinweis auf einen Herzfehler sein. 

  • Ein erweitertes Screening, mit dem auf angeborene Hormon- und Stoffwechselstörungen sowie Immunkrankheiten mittels Blutbildanalyse getestet wird.

  • Mukoviszidose-Screening, welches ebenfalls durch die Blutprobe erfolgt. Eine Gen-Analyse kann ebenfalls erforderlich sein. Mukoviszidose ist eine Störung der Schleimdrüsen, welche häufig vererbt wird.

  • Der Neugeborenen-Hörtest: In den ersten drei Tagen nach der Geburt wird schlussendlich noch ein Hörtest durchgeführt, um eine Hörstörung auszuschließen. Das passiert mit einem speziellen elektronischen Sensor zumeist im Schlaf. 

U2 – zweite Vorsorge

Zwischen dem dritten und zehnten Tag nach der Geburt folgt die Neugeborenen-Basisuntersuchung, bei der erstmals der ganze Körper betrachtet wird. Dadurch können auch unauffälligere Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen, wie beispielsweise ein Schlüsselbeinbruch, entdeckt werden. Außerdem wird anhand des Farbtons des Stuhls analysiert, ob eine Schädigung der Gallenwege vorliegt. Eine erneute Gabe von Vitamin K findet ebenfalls statt. Abschließend ist auch ein beratendes Gespräch mit den Eltern Teil der U2. Die Themen Stillen, plötzlicher Kindstod sowie soziale Fragen stehen dabei auf der Agenda. Darüber hinaus wird besprochen, ob und warum eine Gabe von Vitamin D und Fluorid sinnvoll ist. Ersteres ist, insbesondere bei Herbst- und Winterkindern, zur Vorbeugung der Knochenkrankheit Rachitis wichtig. Zweiteres trägt zum Schutz vor Karies bei, solange noch keine Kinderzahnpasta verwendet wird. 

U3 – dritte Vorsorge

Zwischen Lebenswoche vier und fünf steht die dritte Untersuchung an, wobei diese nicht mehr in der Klinik, sondern beim Kinderarzt oder der Kinderärztin deines Vertrauens stattfindet. An dieser Stelle sei erwähnt, dass man sich mit den Untersuchungen nicht zu viel Zeit lassen sollte, da sie nach einer bestimmten Frist nicht mehr als Kassenleistung zählen.  Um festzustellen, ob sich das Baby altersgerecht entwickelt hat, wird das Seh- und Hörvermögen getestet, ebenso wie die angeborenen Reflexe und die allgemeinen Körperfunktionen. Außerdem wird ein Ultraschallbild des Hüftgelenks gemacht, damit Fehlstellungen gefunden werden können.  Teil der U3 ist auch eine kleine Verhaltensanalyse des Babys, dabei sollen mögliche Auffälligkeiten beim Trinken, Schlafen oder der Verdauung gefunden werden. Hierzu ist die Mitarbeit der Eltern gefragt, die ihr Kind ja ohnehin genau beobachten sollten. Auch werden, im Dialog mit dem Kinderarzt, weitere Themen, wie Unfallverhütung, Kariesprophylaxe, soziale Angebote oder der Umgang mit High-Need-Babys besprochen. Grundsätzlich sollten Säuglinge in den ersten zwei bis drei Monaten circa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zulegen und dabei ungefähr 15% ihres aktuellen Körpergewichtes an Flüssigkeit zu sich nehmen.

U4 – vierte Vorsorge

Im Zeitraum zwischen dem 3. Und 4. Lebensmonat werden erneut alle wesentlichen Körperfunktionen sowie Seh-, und Hörvermögen kontrolliert. Hinzu kommt eine Untersuchung der Fontanellen, damit sichergestellt ist, dass der schnellwachsende Schädel sich ausreichend ausdehnen kann. Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen analysiert. Dazu zählen zum Beispiel, ob das Baby seinen Kopf schon selbstständig halten kann, während es an den Händen hochgezogen wird oder ob es mit seinen Blicken Gegenstände oder Personen verfolgt. Auch sollte es in der Lage sein, Stimmen von Bezugspersonen zu lokalisieren und einfach „Brabbeldialoge“ zu führen. Darüber hinaus sollten auch der Hand-Hand- und der Hand-Mund-Kontakt selbstständig hergestellt werden können, wodurch eine gesunde Entwicklung der Motorik attestiert werden kann. Gezieltes Greifen erlernen die meisten Kinder in der Regel erst etwas später. 

U5 – fünfte Vorsorge

Im Alter von sechs Monaten findet bereits die fünfte Vorsorgeuntersuchung statt. Neben den routinemäßigen Funktionstests steht vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung im Mittelpunkt. Der Kinderarzt/die Kinderärztin kontrolliert dabei, ob sich das Baby in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochzieht, wenn man es an zwei Fingern festhält. In Sitzposition sollte es den Kopf mittlerweile selbstständig halten können und des Weiteren in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen. Im Gespräch werden zudem Kinderimpfungen und der Schutz vor UV-Strahlung thematisch abgehandelt.

U6 – sechste Vorsorge

Die zeitlichen Abstände zwischen den Untersuchungen werden nun immer größer, folglich kommt es erst im Alter von ungefähr einem Jahr zur U6. Weiterhin wird sichergestellt, ob der junge Körper alle wichtigen Funktionen korrekt ausführt und auch Beweglichkeit und Motorik stehen erneut im Fokus. Geprüft wird, ob das Kind in der Lage ist, mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei zu sitzen. Viele Babys können sich sogar schon ohne Hilfe in den Stand hochziehen. Inzwischen kann außerdem auch die sprachliche Entwicklung als Anzeichen für eine altersgerechte Reifung herangezogen werden. Das allgemeine Verhalten wird mit dem Arzt oder der Ärztin besprochen und individuelle Fragen können geklärt werden. Dabei darf auch der Verweis auf die Untersuchungen U7 bis U9 nicht fehlen. Auch im Schulkindalter (U10 und U11) und im Teenageralter (J1 und J2) gibt es weitere Kontrolltermine. 

Zoé
Zoé