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03.05.2020
Wissenswertes & Spartipps

Staatliche Familienförderungen – Ein Überblick

Noch vor einigen Jahren ist die Geburtenrate in Deutschland drastisch gesunken. Vor allem aus finanziellen Gründen haben sich immer mehr Paare gegen Kinder entschieden und das ist kein Wunder. Experten haben errechnet, dass ein Kind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr ebenso viel kostet, wie ein Einfamilienhaus mittleren Standards. Eine beachtliche Summe!
Dem Geburtenrückgang wollte die Bundesregierung unter anderem mit der Einführung des Elterngeldes entgegenwirken. Zudem wurden weitere staatliche Familienförderungen beschlossen, die Familien mit Kindern zugutekommen sollen.
Da die Geburtenrate seit einigen Jahren langsam wieder ansteigt, ist davon auszugehen, dass diese Familienförderungen tatsächlich ihren Zweck erfüllen. Grund genug, dass wir dir einmal erklären, welche Förderungen dir überhaupt zustehen, wenn du ein Kind bekommen hast.

Die gängigsten staatlichen Familienförderungen in der Übersicht

Zu den bekanntesten und am meisten beanspruchten Förderungen gehören:

  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld und ElterngeldPlus
  • Elternzeit
  • Kindergeld
  • Kinderfreibeträge
  • Kinderzuschläge
  • Bildungspaket
  • Unterhaltsvorschüsse
  • Beitragsfreie Versicherung

Das Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine der frühesten Leistungen, die du als werdende Mutter bereits vor der Geburt beanspruchen kannst. Sie wird während des gesamten Mutterschutzes – sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt – bezahlt.
Mutterschutzbedeutet, dass du während dieser Zeit nicht mehr in deinem Job tätig bist. Du kannst dich in aller Ruhe auf die Geburt deines Babys vorbereiten und auch danach noch einige Wochen mit deinem Neugeborenen zuhause bleiben und dich erholen, ehe du rein theoretisch deinen Job wieder antreten müsstest. Damit du während dieser Zeit dennoch ausreichend Geld zum Leben hast, greift das Mutterschaftsgeld.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du das Mutterschaftsgeld erhältst:

  • Du musst pflichtversichert oder freiwillig versichert sein in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Du musst einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis nachgehen

  • Dein Arbeitgeber hat den Arbeitsvertrag während der Mutterschutzfrist zulässigerweise gekündigt

  • Du hast frühestens sieben Wochen vor dem geplanten Geburtstermin eine entsprechende Bescheinigung deines Frauenarztes sowie den Antrag auf Mutterschutzgeld bei der Krankenversicherung eingereicht.

Achtung:

Wenn du privat krankenversichert oder innerhalb einer Familienversicherung gesetzlich versichert bist, hast du keinen Anspruch auf das „normale“ Mutterschaftsgeld. Dennoch lässt dich der Staat nicht hängen.
Du kannst in diesem Fall bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes einen entsprechenden Antrag stellen.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Bist du regulär gesetzlich oder freiwillig gesetzlich krankenversichert, beträgt das Mutterschaftsgeld maximal 13 Euro pro Kalendertag. Als Berechnungsgrundlage dienen die Lohnabrechnungen der letzten 13 Wochen vor dem errechneten Mutterschutz.

Tipp:

Wenn dein Lohn recht hoch ausfällt, kann es sein, dass dein Arbeitgeber einen entsprechenden Zuschuss bezahlen muss.
Für Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Privatversicherte liegt das Mutterschaftsgeld bei höchsten 210 Euro.

Das Elterngeld/ElterngeldPlus

Das Problem, dass es in Deutschland noch immer nicht ausreichend Betreuungsplätze gibt, um alle Kinder adäquat unterzubringen, ist bekannt. Zu diesem Zwecke hat der Staat das Elterngeld bzw. das ElterngeldPlus eingeführt, welches den Eltern die Möglichkeit gibt, ihr Kind selbst zu erziehen. Zum Ausgleich erhalten sie die Elterngeldzahlung, denn sie müssen ja auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Das Elterngeld unterteilt sich in die folgenden drei Leistungen:

1. Basiselterngeld

2. ElterngeldPlus

3. Partnerschaftsbonus

Der Vorteil ist, dass du verschiedene Leistungen miteinander kombinieren kannst und hierdurch in deiner Lebensgestaltung flexibel bleibst.

Worin unterscheiden sich diese Leistungen?

Das Basiselterngeld ist für die Eltern gedacht, die nach der Geburt bis zu 14 Monate lang für ihr Kind da sein möchten. Es soll den finanziellen Verlust ausgleichen, den du ansonsten erleiden würdest, weil du während dieser Elternzeit deinem Job nicht nachgehen kannst.

Mehr zum Thema „Elternzeit“ erklären wir dir etwas weiter unten im Artikel.

Das ElterngeldPlus ist für diejenigen Eltern gedacht, die zwar Elternzeit nehmen möchten, um ihr Kind zu erziehen, jedoch in Teilzeit weiterarbeiten möchten. Der Vorteil hierbei ist, dass das ElterngeldPlus doppelt so lange gezahlt wird, wie das Basiselterngeld, und zwar für maximal 24 Monate, startend direkt nach der Geburt des Kindes. Der Betrag hängt davon ab, ob du in Teilzeit arbeitest oder nicht.

Entscheiden sich beide Elternteile für eine Teilzeitarbeit und gleichzeitig für die Erziehung des Kindes, kann der Partnschaftsbonus in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Elternteile während der Elternzeit jeweils 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten und sich den Rest der Zeit um ihr Kind kümmern.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du das Elterngeld erhältst:

Um eine dieser Leistungen in Anspruch nehmen zu können, musst du entweder zu 100 Prozent dein Kind betreuen oder in Teilzeit arbeiten.
Ebenso ist es notwendig, dass du einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichst.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Eine pauschale Höhe des Elterngeldes können wir an dieser Stelle nicht nennen, denn diese hängt von den folgenden Faktoren ab:

1. Höhe des Verdienstes vor der Geburt des Kindes.

2. Höhe des Betrages, der nach der Geburt durch die Kinderbetreuung wegfällt.

Wenn du ein hohes Einkommen erzielt hast, bekommst du 65% Elterngeld. Hast du bislang wenig verdient, steht dir das Elterngeld in Höhe von vollen 100% zu.

Diese Mindest- und Maximalbeträge gibt es

  • Basiselterngeld
    Mindestens 300 und maximal 1800 Euro pro Monat

  • ElterngeldPlus
    Mindestens 150 und maximal 900 Euro pro Monat

Tipp:

Wenn du bereits ein kleines Kind hast, kannst du auch den Geschwisterbonus in Anspruch nehmen. Dies gilt auch bei Mehrlingsgeburten. 

Die Elternzeit

Gekoppelt mit dem Elterngeld bzw. mit dem ElterngeldPlus steht dir die Elternzeit zu. Diese ist nicht in Summen zu messen. Dennoch handelt es sich um eine vom Staat eingeräumte Leistung, die dir überhaupt ermöglicht, dein Kind zu erziehen, gleichzeitig aber nicht den Job bei deinem bisherigen Arbeitgeber aufs Spiel zu setzen.
Du kannst flexibel festlegen, welche Elternzeit du nehmen möchtest. Maximal sind 24 Monate möglich, die du dir mit deinem Partner teilen kannst. Du kannst die Elternzeit innerhalb des Zeitraumes von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr deines Kindes nehmen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass du die Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr deines Kindes einplanst.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du die Elternzeit nehmen kannst:

  • Spätestens sieben Wochen vor Eintritt in die Elternzeit musst du einen entsprechenden Antrag stellen.

  • Wenn du die spätere Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr nehmen möchtest, musst du diese spätestens 13 Wochen vorher beantragen

Das Kindergeld

Eine weitere staatliche Förderung, auf die du sicherlich nicht verzichten möchtest, ist das Kindergeld. Dieses steht jedem Kind zu und dient der finanziellen Entlastung der Familie. Denn wie erwähnt, sind Kinder nicht nur niedlich, sondern sie verursachen natürlich auch hohe Kosten.
Anders als bei den bisher erwähnten Leistungen hängt die Höhe des Kindergeldes nicht von deinem Einkommen ab. Vielmehr richtet sie sich danach, wie viele Kinder du hast.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du das Kindergeld beanspruchen kannst:

  • Du musst im Inland wohnen

  • Du musst unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein

  • Dein Kind hat noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet

  • Dein Kind macht eine Ausbildung und hat noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet

  • Dein Kind ist arbeitslos und hat noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet

  • Du hast einen entsprechenden Antrag bei der Familiengeldstelle eingereicht

Wie hoch ist das Kindergeld?

Wie erwähnt, richtet sich die Höhe des Kindergeldes danach, wie viele Kinder du hast.

  • Zwei Kinder
    Monatlich pro Kind 204 Euro

  • Drei Kinder
    Für das erste und das zweite Kind monatlich je 204 Euro. Für das dritte Kind monatlich 210 Euro.

  • Vier und mehr Kinder
    Für das erste und das zweite Kind monatlich je 204 Euro. Für das dritte Kind monatlich 210 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind monatlich je 235 Euro.

Die Kinderfreibeträge

Die Kinderfreibeträge werden vom jährlichen Einkommensteuerveranlagungsbetrag abgezogen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass für die Eltern keine Kosten bezüglich der Existenzsicherung des Kindes entstehen.
Zu beachten ist, dass dir ein halber Kinderfreibetrag angerechnet wird, wenn du verheiratet bist und deine Steuererklärung dennoch alleine einreichst. Bist du mit deinem Partner verheiratet und reicht ihr die Steuerklärung gemeinsam ein, so wird ein Gesamt-Freibetrag berücksichtigt.
Wie lange der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird, hängt davon ab, ob dein Kind berufstätig ist oder ob es gerade eine Ausbildung absolviert. Du profitierst mindestens bis zum 18. Geburtstag deines Kindes und maximal bis zum 25. Geburtstag deines Kindes von diesem Freibetrag.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du den Kinderfreibetrag beanspruchen kannst:

  • Eintragung in der dafür vorgesehenen Spalte im Formular der Einkommensteuererklärung

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Ab dem Jahr 2020 wird der Kinderfreibetrag pro Kind auf 5.172 Euro angehoben.
Außerdem kann ein Freibetrag für die Erziehung, für die Betreuung oder für die Ausbildung deines Kindes angesetzt werden, und zwar in Höhe von 2.640 Euro.
Bei Zusammenveranlagung – wenn du verheiratet bist – gilt ab dem Jahr 2020 ein Kinderfreibetrag in Höhe von 7.812 Euro. Bist du verheiratet, reichst aber deine Steuererklärung getrennt ein, kannst du den halben Kinderfreibetrag beanspruchen.

Der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag dient Eltern mit einem sehr geringen Einkommen dazu, dem Kind dennoch Bildungschancen einzuräumen. Bei vielen Eltern reicht das Geld geradeso zum Überleben, nicht aber, um ihrem Kind beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein zu ermöglichen. 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du den Kinderzuschlag erhältst:

  • Du beziehst für dein Kind Kindergeld

  • Dein Einkommen liegt bei mindestens 600 Euro brutto (für Paare 900 Euro brutto)

  • Durch dein Einkommen in Kombination mit dem Kinderzuschlag kannst du vermeiden, in das Arbeitslosengeld II zu fallen oder Sozialhilfe zu bekommen

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag kann bis zu 185 Euro pro Kind betragen.

Das Bildungspaket

Das Bildungspaket ist an den Kinderzuschlag gekoppelt. Erbracht werden im Rahmen des Bildungspaketes sowohl Geld- als auch Sachleistungen, und zwar die folgenden:

  • Kostenübernahme für eintägige Schul-, Kindergarten- oder Tagespflege-Ausflüge

  • Kostenübernahme für mehrtägige Schul-, Kindergarten- oder Tagespflege-Ausflüge

  • Pro Schuljahr und Kind 150 Euro für Schulbedarf

  • Kostenübernahme für Schülertickets

  • Übernahme der Kosten für Nachhilfe (auch wenn diese nicht notwendig ist, damit der Schüler versetzt werden kann)

  • Zahlung des Essengeldes, wenn eine gemeinschaftliche Verpflegung in Schule, Kindergarten, Hort oder Tagespflege vorgesehen ist

  • Monatlicher Betrag in Höhe von 15 Euro für soziale und kulturelle Unternehmungen

Die Unterhaltsvorschüsse

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung der Existenzgrundlage des Kindes. Wenn du mit deinem Partner in einer stabilen Partnerschaft lebst, wird in der Regel jeder seinen Teil zum Kindesunterhalt beitragen. Lebst du jedoch von deinem Partner getrennt, kann es sein, dass dieser seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Damit du dein Kind dennoch optimal versorgen kannst, bietet der Staat den sogenannten Unterhaltsvorschuss an, der über das Jugendamt beantragt werden muss.
Früher wurde dieser Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt, was natürlich sinnlos ist. Was hättest du denn in den anderen sechs Jahren bis zum 18. Geburtstag deines Kindes getan? Inzwischen kannst du den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag deines Kindes in Anspruch nehmen, wenn der andere Elternteil seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du den Unterhaltsvorschuss erhältst:

  • Dein Kind lebt bei dir und du erhältst keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil

  • Du musst einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt stellen

  • Dein Kind ist noch nicht 12 Jahre alt

  • Dein Kind ist zwischen 12 und 18 Jahre alt, erhält aber keine Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld II

Übrigens:

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt nicht von deinem Einkommen ab.
Außerdem muss der Elternteil, der seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, beim Jugendamt sein Einkommen belegen. Er hat – sofern er die finanziellen Möglichkeiten besitzt – den Unterhaltsvorschussbetrag auszugleichen. Darum musst du dich jedoch nicht kümmern, da allein das Jugendamt dafür zuständig ist.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Ab 2020 gilt folgender Unterhaltsvorschuss:

  • Für Neugeborene bis Kinder im Alter von 5 Jahren
    bis 165 Euro monatlich

  • Für Kinder in der Altersklasse zwischen 6 und 11 Jahren
    bis 220 Euro monatlich

  • Für Kinder im Alter zwischen 12 bis 17 Jahren
    bis 293 Euro monatlich

Die beitragsfreie Mitversicherung

Wenn du oder dein Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert seid, ist das Kind automatisch im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der kostenlosen Mitversicherung:

  • Du musst die Familienversicherung bei deiner Krankenkasse beantragen

Weitere staatliche Familienförderungen

Die oben erwähnten sind die wichtigsten staatlichen Familienförderungen. Jedoch gibt es noch einige kleinere Zuschüsse. Hierzu gehört beispielsweise die Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsoge für Arbeitnehmer. Im Zuge dieser Riester-Rente wird pro Kind eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr gezahlt. Wurde dein Kind gerade erst geboren, stehen dir in diesem Jahr sogar einmalig 300 Euro Kinderzulage zu.

Marlene
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