Newsletter: Jetzt 10% Rabatt sichern
15.10.2019
Familienalltag & Urlaub

Ich brauche eine Auszeit – Informationen rund um das Thema „Mutter-Kind-Kur“

Mal ehrlich: Ist bei dir oft die Luft raus? Fühlst du dich kraftlos und leer?
Das ist kein Grund zum Resignieren, denn es geht vielen Müttern ähnlich. Du bist also nicht allein und musst dir schon gar keine Vorwürfe deshalb machen. Was dir in einer solchen Situation helfen kann, ist eine Mutter-Kind-Kur. Gemeinsam mit deinem Baby verreist du für einige Tage oder Wochen und bekommst am Kurort eine entspannende Behandlung bzw. eine geeignete Therapie, während dein Kleines optimal versorgt ist. Das klingt zu schön, um wahr zu sein, oder? Es ist aber wahr. In den meisten Fällen hast du Anspruch auf eine solche Kur. Wie du diese genehmigt bekommst und was du bei der Antragstellung beachten musst, erklären wir dir in diesem Artikel.

Was ist die Mutter-Kind-Kur überhaupt?

Diese Form der Kur, die übrigens auch für Väter mit Kindern angeboten wird, dient dazu, dich ein wenig zu entspannen und dir die Überforderung im Alltag zu nehmen. Sie bereitet dich darauf vor, wie du in Zukunft stressfreier durchs Leben kommst und verschiedene Situationen zu deiner Zufriedenheit meisterst. Gleichzeitig werden deine Krankheitssymptome behandelt. Viele der Angebote, die während der Mutter-Kind-Kur stattfinden, werden gemeinsam mit dem Kind absolviert. Dies hat den Vorteil, dass die Bindung zwischen dir und einem Baby viel enger wird. Wann bleibt uns im Alltag schon so viel Zeit, uns intensiv und ausschließlich mit uns selbst und mit unserem Baby zu beschäftigen?

Steht mir diese Kur zu?

Den gesetzlich Krankenversicherten steht diese Mutter-Kind-Kur alle vier Jahre einmal zu. Wenn du oder dein Kind eine chronische Erkrankung habt, kannst du sogar alle zwei Jahre darauf zurückgreifen. Lediglich wenn du privat krankenversichert bist, musst du schauen, ob dein Vertrag eine solche Kur vorsieht.

Aber ich muss doch arbeiten?

Natürlich kannst du diese Form der Auszeit auch nehmen, wenn du berufstätig bist. Du erhältst für den Zeitraum eine Krankschreibung von der Krankenkasse, sodass dein Lohn weiterhin gezahlt wird. Auch zusätzliche Urlaubstage musst du nicht nehmen.

Damit du an der Mutter-Kind-Kur teilnehmen kannst, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein entsprechendes Attest deines Hausarztes oder von deinem Frauenarzt vorliegen.

  2. Für jedes Kind, das du mit zur Kur nehmen möchtest, muss ebenfalls ein Attest vom Kinderarzt eingereicht werden.

  3. Du musst einen schriftlichen Antrag bei deiner Krankenversicherung einreichen.

  4. Die Krankenversicherung muss dem Antrag zustimmen.

TIPP: 

Wenn die Krankenversicherung deinen Antrag an die Rentenversicherung verweist mit dem Hinweis, dass die Erkrankung auf das berufliche Umfeld zurückzuführen ist, kannst du Widerspruch einlegen. Im Großteil aller Fälle sind es keine beruflichen Umstände, die dir zusetzen, sondern private. Kein Wunder, denn das neue Leben mit Baby fordert dir einiges ab.

Das solltest du beachten, wenn du den Kurantrag ausfüllst

Alle Atteste des Arztes musst du natürlich beifügen. Außerdem musst du deine persönlichen Daten eintragen und angeben, weshalb du zur Mutter-Kind-Kur möchtest. Hier hilft es, gemeinsam mit dem Arzt alle Problematiken aufzulisten – von Stress, über chronische bis hin zu akuten Erkrankungen. Je mehr Details du angibst (diese müssen natürlich belegbar sein), desto besser stehen deine Chancen auf eine Zusage.

Aber wie soll ich denn in meinem Stress nun auch noch alleine den Kurantrag ausfüllen? Ich habe gar keinen Kopf für so etwas!

Ist es das, was du gerade denkst? Auch das ist kein Problem, denn es gibt entsprechende Beratungsstellen, die dir hierbei behilflich sind.

Und wie komme ich in die Kurklinik, die ich mir wünsche?

Zugegeben, das ist ein wenig wie Lottospielen. Unmöglich ist es dennoch nicht. Grundsätzlich kannst du im Kurantrag angeben, wann du zur Kur möchtest und welche Einrichtung deiner Meinung nach die passende für dich ist. Anhand der Schwere deiner Erkrankungen und deren Dringlichkeit sowie anhand der Auslastung der jeweiligen Kliniken ermittelt die Krankenkasse dann, ob du in deiner Wunscheinrichtung untergebracht werden kannst.

Sollte dies zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich sein, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du bekommst einen neuen Termin mitgeteilt, an dem du die Reise antreten kannst.

  2. Die Krankenkasse bietet dir eine Ausweichmöglichkeit in einer anderen Klinik an. Natürlich sucht die KK gezielt nach einer Klinik, die deinen Schwerpunkt behandelt. Leidest du beispielsweise unter Depressionen, macht es natürlich keinen Sinn, dich in einer Klinik unterzubringen, die sich auf gesunde Ernährung spezialisiert hat. Die Krankenkasse wird dann nach einer Einrichtung suchen, die ebenfalls den Schwerpunkt „Depressionen“ behandelt.

Wie lange dauert es, bis sich die Krankenkasse meldet?

Einige Krankenkassen melden sich nach wenigen Tagen, andere brauchen für die Prüfung des Antrages Wochen oder gar Monate. Außerdem ist leider davon auszugehen, dass der Erstantrag abgelehnt wird. Du solltest dich hiervon nicht entmutigen lassen, sondern Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen. Auch diesbezüglich können dich die Beratungsstellen unterstützen.

Kann ich mir eine Mutter-Kind-Kur überhaupt leisten?

Viele Mütter oder Väter verabschieden sich von dem angenehmen Gedanken an die Kur bereits nach kurzen Überlegungen wieder, weil sie glauben, sich diesen „Urlaub“ nicht leisten zu können. Wir können dich jedoch beruhigen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Reise, die deinem Vergnügen dient, sondern um eine medizinische Maßnahme, durch die du wieder gesund werden sollst. Deshalb werden die Kosten hierfür zum Großteil von der Krankenkasse getragen.

Du musst nur den Eigenanteil bezahlen

Lediglich ein geringer Eigenanteil wird fällig. Dieser beläuft sich auf 10 Euro pro Tag bzw. maximal 280 Euro pro Jahr. Dauert deine Mutter-Kind-Kur weniger als 28 Tage, bezahlst du somit den Betrag von 10 Euro pro Tag. Alle darüberhinausgehenden Tage musst du nicht bezahlen. Ab dem 29.Tag – sofern deine Kur so lange dauert – wirst du also kostenfrei behandelt.

Ich kann mir doch nicht einmal die Anreise leisten.

Geht dir das gerade durch den Kopf? Bleib ganz entspannt, denn auch die Kosten für die An- und Abreise werden zum Großteil von der Krankenkasse übernommen. Wenn du mit dem eigenen Auto hinfahren möchtest, kannst du dir beispielsweise das Kilometergeld erstatten lassen. Reist du mit Bus oder Bahn, werden die Tickets entsprechend erstattet. Es kann jedoch passieren, dass du einen geringen Betrag hinzuzahlen oder das Geld auslegen musst.

Tipp:

Wenn du Geringverdiener bist oder Leistungen vom Amt beziehst, kann es sein, dass du den Eigenanteil überhaupt nicht entrichten musst. Es lohnt sich, dies mit den Mitarbeitern der Antragsberatungsstelle zu besprechen.

Eines meiner Kinder ist schulpflichtig - kann ich doch nicht zur Kur? 

Keine Panik. Auch wenn du neben deinem Baby ein schulpflichtiges Kind hast, steht der Kur nichts im Weg. Dein Kind wird für diesen Zeitraum vom Unterricht in seiner Schule freigestellt. Du reichst dort einfach die benötigten Unterlagen ein.

Also lernt mein Kind in dieser Zeit nichts? Muss ich dann nicht Angst haben, dass es den Anschluss in der Schule verliert?

All das sind Fragen, die du und andere gestresste Mütter und Väter sich natürlicherweise stellen. Aber auch diesbezüglich können wir dich beruhigen. Dein Kind bekommt während der Zeit in der Kureinrichtung ebenfalls Schulunterricht und muss selbstverständlich auch Hausaufgeben machen. Dies geschieht während deiner Therapiesitzungen. Dein Baby wiederum wird in eine spezielle Betreuung gegeben, sodass du dich ganz auf deine Gesundheit und auf dich konzentrieren kannst. Bei einigen Behandlungen werden deine Kinder auch mit einbezogen.

Und was soll ich als nächstes tun?

Wir würden sagen: „Den Kurantrag stellen, um endlich aus deinem Alltagsstress herauszukommen und deine Erkrankungen behandeln zu lassen.“

Zoé
Zoé