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04.12.2019
Kinderwunsch

Alles zur Adoption in Deutschland

Viele Paare wünschen sich im Laufe ihrer Beziehung ein gemeinsames Kind. Falls du auch ein Kind aufziehen möchtest, aber auf natürlichem Wege keines bekommen kannst oder willst, könntest du eine Adoption erwägen. Damit du alles Wichtige rund um die Adoption in Deutschland erfährst, fasst dieser Artikel alle relevanten Informationen übersichtlich zusammen.

Diese formalen Voraussetzungen gelten bei einer Adoption in Deutschland

Wenn du in Deutschland ein Kind adoptieren möchtest, musst du von Gesetzes wegen als uneingeschränkt geschäftsfähig gelten. Weiterhin solltest du das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben. In Ausnahmefällen könnt du oder dein Partner, sofern ihr verheiratet seid, dieses Alter unterschreiten. Dennoch musst du oder dein Partner mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für die Adoption gibt es zwar nicht, dennoch schreibt der Staat einen „natürlichen, verhältnismäßigen Abstand“ des Alters der Adoptiveltern zum Kindesalter vor.

Als Ehepaar könnt ihr lediglich gemeinsam ein Kind adoptieren. Du kannst aber, wenn du alleinstehend bist, ebenfalls ein Kind adoptieren. Selbstverständlich kann eine Adoption nur dann abgeschlossen werden, wenn beide leibliche Eltern der Adoption zustimmen. Die Zustimmung lediglich eines leiblichen Elternteils birgt große Hürden mit sich und lässt sich nur vollziehen, wenn beispielsweise der leibliche Vater unbekannt ist.

Persönliche Voraussetzungen für eine Adoption

Neben den formalen Anforderungen musst du eine Reihe persönlicher Voraussetzungen erfüllen, ehe du ein Kind adoptieren kannst. Üblicherweise überprüfen die Behörden beispielsweise deine finanzielle und wohnliche Situation. Auch spielt es eine erhebliche Rolle, wie es um deine Gesundheit bestellt ist. Denn die Ämter verlangen von den Adoptiveltern, für ihr Kind „bis über die Pubertät hinaus als belastbare Bezugsperson verfügbar zu sein“. Insgesamt solltest du also in einer guten seelischen, geistigen und körperlichen Verfassung sein. Weiterhin bewerten die Jugendämter das vorliegende soziale Umfeld. Ein unterstützendes Netzwerk im Sinne von Familie und Freunden ist wichtig, um das adoptierte Kind auf lange Sicht versorgen und betreuen zu können. Auch überprüfen die Behörden, warum du ein Kind adoptieren möchtest. Insgesamt kann es bis zu einem Jahr dauern, ehe die Vermittlungsstelle die persönlichen Voraussetzungen überprüft hat.

Diese Kosten erwarten dich bei einer Adoption in Deutschland

Insgesamt belaufen sich deine Ausgaben auf einen höheren dreistelligen Bereich. Ein Großteil der Kosten entsteht für das Familiengericht sowie diverser notarieller Beglaubigungen und Einverständniserklärungen. Für die Adoption an sich entstehen keine Kosten.

Adoption im Ausland: das solltest du wissen

Von einer Adoption im Ausland sprechen die Behörden, wenn das Kind aus einem internationalen Staat kommend, von Adoptiveltern in Deutschland aufgenommen wird. Hierbei ist es unerheblich, welche Staatsangehörigkeit das Kind ursprünglich trägt. Ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren, gestaltet sich zumeist weitaus schwieriger als ein Verfahren in Deutschland. Denn an allererster Stelle steht der Schutz des Kindes. Zu diesem Zweck möchte das sogenannte "Haager Übereinkommen" gegen jedwede Form von Kindesmissbrauch und Menschenhandel vorgehen. Konkret bedeutet dies, dass die europäischen Mitgliedsstaaten zunächst prüfen, ob auch im Heimatland des Kindes geeignete Adoptiveltern zu finden sind. Und: In einigen Staaten des Islams ist es dir beispielsweise gar nicht möglich, nach gültigem Recht ein Kind zu adoptieren. Dort bekommt das Kind einen Vormund (Kafala) zugewiesen, sodass es weiterhin mit seiner Herkunftsfamilie verwandt bleibt.

Falls die im Ausland beantrage Adoption erfolgreich verläuft, wird dem Kind unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsbürgerschaft zugesprochen. Dies ist immer dann der Fall, wenn:

  • Einer der beiden Adoptiveltern die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt

  • die deutschen Behörden die Adoption anerkennen

  • das Adoptivkind noch nicht volljährig ist

Falls du dich für eine Auslandsadoption interessierst, kannst du dich an unterschiedliche Institutionen wenden: entweder an zugelassene Vermittlungsstellen von freien Trägern oder den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter.

Kosten für eine Auslands-Adoption

Entscheidest du dich für eine ausländische Adoption, kommen erheblich größere Kosten auf deinen Partner und dich zu. Wie im Inland musst du alle Vermittlungsgebühren sowie die Bewerber- und Anfahrtskosten tragen. Auch solltest du mehrere Reisen in das Herkunftsland des Kindes einplanen – organisatorisch reicht ein Termin allein nicht aus, um alles regeln zu können. Deshalb können sich die Kosten durchaus auf 10.000 Euro oder mehr belaufen. Außerdem solltest du Geduld mitbringen: Oftmals können Jahre vergehen, ehe dir Behörden ein Kind vermitteln.

Rechtliche Folgen der Adoption

Grundsätzlich gilt es, eine Adoption sorgfältig und mit all ihren Rechten und Pflichten abzuwägen. Denn ein adoptiertes Kind gilt es ebenso wie dem leiblichen Kind, ein Leben lang zur Seite zu stehen. Gleichwohl erlischt mit der erfolgreichen Adoption endgültig das verwandtschaftliche Verhältnis zur ursprünglichen Familie. Dein adoptiertes Kind trägt anschließend deinen Familiennamen. Damit einher geht eine neue Geburtsurkunde, die das Kind bekommt. Solch eine Urkunde macht keinen Unterschied zwischen leiblichen und adoptierten Kindern. Sprich: Für Außenstehende ist es anhand des Schriftstücks nicht (mehr) nachvollziehbar, ob es sich um dein leibliches oder adoptiertes Kind handelt. Alle mit der Adoption verbundenen Akten unterliegen strengster Geheimhaltung. Was du allerdings auch wissen solltest: Dein Adoptivkind hat laut deutschem Recht einen Anspruch darauf, seine familiäre Herkunft zu erfahren. Mit vollendetem 16. Lebensjahr darf es aus rechtlicher Sicht auf Wunsch die Gerichts- und Vermittlungsakten einsehen.

Adoption aufheben ist nur in Sonderfällen möglich

Eine rechtsgültige Adoption kannst du gewöhnlich nur in besonderen Fällen aufheben:

  • wenn du zum Zeitpunkt der Erklärung vorübergehend geschäftsunfähig, bewusstlos oder in einem anderen Zustand akuter geistiger Störung warst

  • wenn du dich in der Person des Kindes geirrt hast

  • wenn du arglistig getäuscht oder durch eine Drohung zur Einwilligung gezwungen worden bist

Den Aufhebungsantrag kannst du innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Hindernisses stellen. Insgesamt solltest du dabei jedoch seit weniger als drei Jahren das Adoptivkind aufgenommen haben.

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