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17.11.2018
Beruf & Karriere

Schwangerschaft und Arbeit – das solltest du wissen!

Es ist eine ganz wunderbare Nachricht, von der Schwangerschaft zu erfahren. Sicherlich gehen dir nach dem Arzttermin tausende Dinge durch den Kopf. Du solltest in diesen glücklichen Stunden aber auch an deinen Job denken. Hier wird sich in den kommenden Monaten einiges ändern. Die Schwangerschaft mit der Arbeit zu vereinen ist dabei gar nicht so schwierig, wenn du dich richtig vorbereitest und gut organsierst. Was du hierbei alles beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel. 

1. Den Arbeitgeber rechtzeitig informieren

Bevor du dich mit dem Mutterschutz oder den Arbeitsrechten von werdenden Müttern befasst, solltest du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft aufklären. Der richtige Zeitpunkt für das Gespräch mit deinem Chef oder deiner Chefin sollte spätestens im dritten Schwangerschaftsmonat festgelegt werden. Natürlich sind die ersten Wochen deiner Schwangerschaft in den meisten Fällen noch recht unsicher, weshalb ein Gespräch mit dem Vorgesetzten zu diesem Zeitpunkt eventuell noch nicht in Erwägung gezogen werden sollte. Arbeitest du jedoch an einem risikoreichen Arbeitsplatz, der beispielsweise Risiken durch Chemikalien oder schwere körperliche Arbeit birgt, kann das Aufklärungsgespräch bereits früher stattfinden. So kannst du schneller von den Regelungen des Mutterschutzes profitieren.

2. Dinge, die du als Schwangere im Beruf nicht mehr darfst

Nicht jeder Beruf bringt bestimmte Risiken für deine Schwangerschaft mit sich. Dennoch sind es einige Arbeiten, die du während der neun Monate vor der Geburt nicht mehr verrichten solltest, da es sonst gefährlich für deine Gesundheit und für die Gesundheit deines Kindes werden könnte. So sind dir in der Schwangerschaft beispielsweise diese Arbeitsaufgaben und Arbeitsrisiken untersagt:

  • das regelmäßige Heben von Lasten, die über 5kg wiegen

  • das generelle Heben von Lasten über 10kg

  • bei großer Hitze, Kälte oder im großen Lärm arbeiten

  • mit radioaktiven oder giftigen Stoffen in Berührung kommen

  • der Umgang mit möglichen Krankenhauskeimen

  • das Arbeiten nach 20 Uhr oder vor 6 Uhr

  • das körperlich sehr anstrengende Arbeiten (z.B. im Lager)

  • das Arbeiten an Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr

  • die Arbeitszeit über 8,5 Stunden am Tag

  • die Arbeitszeit von über 90 Stunden in zwei Wochen

  • das Arbeiten im Akkord

  • Arbeiten in Beförderungsmitteln nach dem dritten Schwangerschaftsmonat

Hast du seither in einem Beruf gearbeitet, der eines der Verbote mit sich führt, muss dich dein*e Chef*in innerhalb des Betriebes versetzen. Dabei darf dein Gehalt nicht kleiner ausfallen. Ist dies nicht möglich, musst du freigestellt werden. Natürlich kannst du dich auch freiwillig dazu entscheiden, weiterhin deiner Arbeit nachzugehen. Das muss allerdings zuerst mit deiner behandelten Ärztin/deinem behandelten Arzt abgeklärt werden. In einigen Branchen, so etwa in der Gastronomie, sind die Regeln etwas verändert. Hier können beispielsweise längere Arbeitszeiten auf dich zukommen.

3. Das solltest du über den Mutterschutz wissen

Der Mutterschutz umfasst nicht nur die oberen Regelungen für deinen Arbeitsalltag. So kannst du, nachdem du von deinem Mutterschutzrecht Gebrauch gemacht hast, sechs Wochen vor deinem Entbindungstermin mit der Arbeit aufhören. Der Mutterschutzurlaub betrifft auch die acht Wochen nach deiner Entbindung. Kommt es zu einer Frühgeburt, werden deine freien Tage neu berechnet. Übrigens nimmst du keinen finanziellen Nachteil an deinen freien Tagen vor und nach der Geburt. Das Mutterschutzgeld wird mit 13 Euro am Tag ausgezahlt. Zudem steht dir auch ein sogenannter Mutterschutzgeldzuschuss zu, liegt dein üblicher Tageslohn über den 13 Euro. Für die Differenz muss dein Arbeitgeber aufkommen.

4. Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Vielleicht passt es deinem Chef oder deiner Chefin nicht, dass du zukünftig etwas kürzer treten musst. Einige Arbeitgeber sprechen, aufgrund einer Schwangerschaft, daher gerne eine vorschnelle Kündigung aus. Das ist aber ganz und gar nicht rechtmäßig, denn der Kündigungsschutz greift nicht nur für die neun Monate vor der Geburt, sondern auch für die Zeit nach der Geburt, in der du unter den Mutterschutz fällst. Eine Kündigung, nachdem der Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft erfahren hat, ist gesetzlich verboten. Daher ist es ratsam, deinen Mutterschutz so schnell wie möglich anzutreten und deinem Chef oder deiner Chefin ebenfalls so schnell wie möglich von der erfreulichen Nachricht zu berichten.

5. Vorbereitungen für die Arbeit nach der Geburt treffen

Es gibt einige Veränderungen, die während der Schwangerschaft auf deiner Arbeit eintreten werden. Damit du nicht voll und ganz aus dem Arbeitsleben abtauchst, wenn du die ersten Wochen mit deinem Babys verbringst, ist es sehr ratsam, schon vor der Geburt einige Vorbereitungen auf die kommende Zeit zu treffen. So kannst du zum Beispiel mit deinem Arbeitgeber abklären, wie und in welchem Umfang du nach der Entbindung wieder tätig werden möchtest. Damit sicherst du dir einen Arbeitsplatz und stehst nicht so schnell ohne Sicherheit da.  

Marlene
Marlene