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05.05.2021
Recht & Finanzen

Nomen est Omen - Wie soll dein Kind mit Nachnamen heißen?

Für alle, die Latein nicht als Schulfach belegt haben - Nomen est omen heißt so viel wie “der Name ist ein Zeichen”. Und dieser Spruch könnte passender nicht sein, wenn es um die Frage nach dem richtigen Nachnamen für dein Baby geht. Diesbezüglich gibt es einige verschiedene Möglichkeiten, die du dir durch den Kopf gehen lassen solltest, bevor ihr gemeinsam eine Entscheidung trefft. 

Lass uns das Kind beim Namen nennen

Zum Glück leben wir in einer modernen Welt, in der es nicht mehr als unnormal und anstößig gilt, wenn ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt. Es inzwischen sogar ziemlich geläufig. Das war nicht immer so! Vor gar nicht allzu vielen Jahren war es ein gesellschaftliches Tabu, wenn ein unehelich geborenes Kind den Nachnamen der Mutter trug, was ohne Ehemann automatisch der Fall war. Heute ist das anders - allerdings gibt es durch die neuen Freiheiten auch einige Erweiterungen und Veränderungen im Namensrecht. Dabei können manche davon in besonderen Situationen vorteilhafter als andere sein.  Doch dazu später mehr.

Was ist erlaubt?

Bist du mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, so steht es euch frei, den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters für den Nachwuchs auszuwählen. Auch für alle folgenden Geschwisterlein gilt dann der besagte Name. Das gleiche Szenario liegt vor, wenn die Eltern zwar geheiratet, allerdings ihre jeweiligen Namen behalten haben. Für euer Kind kommen auch hier beide Möglichkeiten in Frage und auch hier gilt die Wahl für alle anderen Kinder, die folgen. Hat einer der Partner mit der Heirat den Familiennamen des anderen angenommen, ist der Fall ohnehin eindeutig und euer Sprössling heißt genau wie ihr beiden auch. Eine außergewöhnliche Situation entsteht dagegen dann, wenn die Beziehung endet und es zur Trennung kommt. Denn dann gibt es für das Elternteil, das daraufhin heiratet, die Möglichkeit, das Kind gegebenenfalls mit dem neuen Nachnamen auszustatten. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Expartner bzw. die Expartnerin zustimmt. Kinder, die bereits fünf Jahre oder älter sind müssen dann ebenfalls zustimmen, um den neuen Namen zu bekommen. 

Was ist nicht erlaubt?

Anders als oftmals angenommen, dürfen Kinder keine Doppelnamen aus der Kombination der Familiennamen der Eltern erhalten. Das sorgt manchmal vielleicht für Diskussionsstoff, verhindert andererseits auch ausufernd lange Bandwurm-Namen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, und zwar, wenn es nach der Trennung zu einer Heirat kommt (wie oben beschrieben) und der Expartner oder die Expartnerin der Namensänderung nicht zustimmt. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen möglich, in denen der Vater oder die Mutter des Kindes nicht auffindbar ist, sich nicht ausreichend kümmert oder die Unterhaltszahlungen verweigert. Ein Doppelname für den Sprössling ist dagegen problemlos möglich, wenn ein Elternteil von vornherein einen Doppelnamen trägt. Dieser kann dann einfach an das Kind weitergegeben werden. 

Wer darf entscheiden?

Es ist natürlich wünschenswert, dass bei Mama und Papa von vornherein Einigkeit herrscht und keine Konflikte entstehen. Dennoch gibt es für unverheiratete Eltern Regeln, die bestimmen, wer im Zweifel entscheiden darf. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass sich die Eltern einvernehmlich einigen müssen, welchen Namen ihr Kind tragen soll. Hierfür muss der Vater aber bis spätestens einen Monat nach der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung vorweisen. Außerdem muss eine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterzeichnet werden. Geschieht dies nicht, geht das alleinige Sorgerecht auf die Mutter über, die dann auch allein über den Namen entscheiden darf. Sie kann das Baby auf Wunsch aber trotzdem nach dem Vater benennen. Kommt es zu keiner Entscheidung, kann in solchen Extremfällen ein*e Richter*in einen Entscheider bestimmen, der einen Namen aussucht. Entscheidet die ausgewählte Person ebenfalls nicht, kann das Gericht selbst einen Namen auswählen (meist wird dann der Name des Entscheiders festgelegt). 

Kann der Nachname nachträglich geändert werden?

Ja, der Name kann nachträglich geändert werden. Der erste Fall bei einer neuen Heirat wurde oben bereits besprochen. Eine Änderung des Namens ist außerdem möglich, wenn die Eltern die bereits angesprochene gemeinsame Sorgerechtserklärung erst nach der Geburt unterschreiben. Bis zu einen Monat nach der Geburt ist es dadurch machbar, den Namen der Mutter, den das Baby ja automatisch erstmal erhält, durch den Namen des Vaters zu ersetzen. Ebenfalls möglich ist eine Änderung im Falle einer späteren Hochzeit der vorher unverheirateten Eltern. Das Kind darf den neuen Familiennamen dann selbstverständlich ebenfalls annehmen. Wird die Ehe später wieder geschieden, ist eine erneute Änderung möglich und das Kind kann wieder den Namen der Mutter annehmen, vorausgesetzte diese tut das auch. Hier ist allerdings die Zustimmung des Expartners oder der Expartnerin nötig. Erteilt dieser sie nicht, kann in Ausnahmefällen ein Gericht darüber entscheiden.  

Gibt es Vor- und Nachteile bei der Namenswahl?

Wie du siehst, sind die Formalitäten alles andere als unkompliziert. Der später so selbstverständliche Nachname hat aber auch über den bloßen Entscheidungsprozess hinaus ein paar Konsequenzen, die für euch als Eltern mehr oder weniger wichtig sein können. Dementsprechend macht es Sinn sich ein paar Fragen zu stellen, bevor ihr euch festlegt. Beispielsweise muss der Elternteil mit dem Namen, der nicht der des Kindes ist, immer eine Geburtsurkunde zu Behördengängen mitbringen. Wäre das problematisch für euch? Des Weiteren macht es auch Sinn, sich zu fragen, bei wem das Kind leben würde, sollte es zu einer Trennung kommen. Der Namen sollte der des Betreuenden sein. Sich, obwohl man noch zusammen ist, schon Gedanken über eine Trennung zu machen ist nicht unbedingt schön, erleichtert die Situation aber hinterher. Dass der getrennte Elternteil einer späteren Namensänderung nicht mehr zustimmt, kommt nämlich nicht selten vor. Eitelkeiten und gekränkte Egos sollten alles in allem keine Rolle spielen und ihr solltet das Wohl eures Kindes über alles andere stellen. Mit dieser Botschaft im Rücken wünschen wir viel Erfolg bei der Entscheidung! 

Finn
Finn