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07.04.2021
Elterngeld

Änderungen Elterngeld 2021 – Das musst du wissen!

Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatlich finanzierte Leistung, mit der Familien finanziell unterstützt werden. Das grundsätzliche Prinzip dahinter ist, dass Geld, welches durch das Kümmern um die Kinder nicht verdient werden kann, vom Bund ausgeglichen wird. Als Elternteil solltest du dich auf jeden Fall mit dem Thema auseinandersetzen. Hier findest du die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Jahr 2021.

Was du über das Elterngeld wissen solltest

Das Elterngeld ist eine großartige Errungenschaft unseres Landes, die das Wohl von Familien mit Kindern garantieren soll. Allerdings ist Deutschland auch dafür bekannt, viele bürokratische Hürden parat zu halten. Bevor du dich also über die Änderungen, die mit Beginn des Jahres 2021 in Kraft getreten sind, schlau machst, solltest du erstmal die grundlegenden Informationen einholen. Das machst du am besten in diesem Artikel.  Ziel der Neuerungen ist es, das Elterngeld noch flexibler zu gestalten und noch besser an die individuellen Bedürfnisse von Familien anzupassen. Im Folgenden werden wir die neuen Regelungen in den jeweiligen Teilbereichen vorstellen.

Der Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist der Teil des Elterngeldes, den du und dein*e Partner*in erhaltet, wenn ihr beide gleichzeitig in Teilzeit arbeitet. Durch ihn soll eine größere Beteiligung von Vätern am Elterngeld und eine ausgeglichenere Aufteilung der Kindererziehung gewährleistet werden. Bisher galt eine feste Bezugsdauer des Bonus von vier Monaten. Dementsprechend musste dafür auch vier Monate lang gleichzeitig in Teilzeit gearbeitet werden. Die Angst einen solchen langen Zeitraum nicht erreichen zu können oder sogar Teile des Geldes zurückzahlen zu müssen hielt viele Eltern bisher davon ab, den Bonus in Anspruch zu nehmen. Das soll sich nun ändern! Deshalb kann die Bezugsdauer (und dadurch auch die Arbeitsdauer) jetzt flexibel zwischen zwei und vier Monaten gewählt werden. 

Elterngeld und Arbeiten

Bezüglich des Elterngeldes bei gleichzeitigem Arbeiten gibt es Änderungen bei den Stundenzahlen. Das wirkt sich auch auf den eben angesprochenen Partnerschaftsbonus aus, der ja auf der Teilzeitarbeit basiert. Der zeitliche Rahmen der Teilzeitarbeit lag bisher bei mindestens 25 und maximal 30 Stunden. Um mehr Spielraum und eine flexiblere Anpassung an deine persönlichen Bedürfnisse aber auch an die Umstände in deinem Betrieb zu ermöglichen, wird der beschriebene zeitliche Rahmen auf 24 bis 32 Stunden ausgedehnt. Du darfst jetzt also eine Stunde weniger oder auch zwei Stunden mehr in der Woche beruflich tätig sein.

Elterngeld und Frühgeburten

Besondere Umstände herrschen, wenn eine Frühgeburt bevorsteht. In solchen Fällen hat die Gesundheit des Babys selbstverständlich oberste Priorität. Damit jedoch nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen, gibt es eine Verlängerung des Elterngeldes bei Frühgeburten, die auf einem Stufenmodell basiert. So erhöht sich die Dauer der Zahlungen um:

  • Einen Monat auf insgesamt 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegt.
  • Zwei Monate auf insgesamt 14 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegt.
  • Drei Monate auf insgesamt 15 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegt.
  • Vier Monate auf insgesamt 16 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegt.

Darüber hinaus solltest du wissen, dass auch Eltern, die Elterngeld-Plus beziehen, bei dieser Änderung berücksichtigt werden. Im gleichen Verhältnis ändern sich die Zeiträume um zwei, vier, sechs und acht Monate. Somit kann es Eltern eines Frühchens möglich gemacht werden, bestmöglich auf die besonders sensiblen Umstände einer Frühgeburt reagieren zu können. 

Weitere Verbesserungen 

Des Weiteren gibt es einige weitere kleine Änderungen des Elterngeldes, von denen du mehr oder weniger stark betroffen sein könntest. So werden zum Beispiel einige rechtliche Anpassungen vorgenommen, die das Gesetz verschlanken und weniger bürokratisch machen sollen. Ziel dabei ist die Vereinfachung des Antragsprozesses und eine bessere Bemessung des Elterngeldes bei bestimmten Gruppen von Berechtigen. So wird etwa die Situation von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften aufgewertet. Sie können von nun an beantragen, bei der Bemessung wie Nicht-Selbstständige behandelt zu werden. Der formellen Erleichterung dient die eine neue Nachweispflicht für Eltern, die neben dem Bezug der Fördermittel erwerbstätig sind (Stichwort Bonus). Der Umfang der Arbeitszeit muss grundsätzlich nur bei der Beantragung nachgewiesen werden. Alles in allem können die zuständigen Stellen für das Elterngeld nun schneller und effektiver entscheiden, da nun die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Kindes in Kraft tritt. Außerdem sollen digitale Antragsverfahren künftig besser unterstützt werden. 

Änderungen in der Corona Pandemie

Unabhängig von den beschriebenen Erneuerungen gibt es wegen der Coronavirus-Pandemie einige Maßnahmen, die Eltern helfen sollen, die schwierige Lage aufgrund der außergewöhnlichen Situation zu überstehen. Von diesen Maßnahmen ist auch das Elterngeld beeinflusst:

  • Die sogenannten Einkommensersatzleistungen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld 1 wirken sich nicht mindernd auf das Elterngeld aus. Betroffen sind Eltern, die bisher in Teilzeit gearbeitet haben und Elterngeld beziehen.
  • Darüber hinaus können Monate, in denen ein geringeres Einkommen als erwartet verdient wurde, von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Hiervon sind insbesondere Eltern, die wegen Covid-19 Einkommensausfälle haben, betroffen.
  • Zu guter Letzt wirkt sich die Pandemie auch auf den Partnerschaft-Bonus aus. Eltern, denen es nicht gelingt, die geplante Teilzeitarbeit einzuhalten, müssen den Bonus nicht zurückzahlen.
Finn
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