Newsletter: Jetzt 10% Rabatt sichern
23.02.2023
Elterngeld

Elterngeld – Was du über Antrag, Höhe & Co. wissen musst

Wusstest du, dass ein Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr rund 130.000 Euro kostet – Kosten für Urlaub, Klassenfahrt & Co. noch nicht einberechnet? Aber keine Sorge! Bevor du jetzt einen Schock bekommst und glaubst, dir das niemals leisten zu können: mit staatlicher Förderung kann fast die Hälfte dieser Summe abgedeckt werden. Diese besteht aus Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld für Familien und dem Kinderzuschlag. So kannst du bedenkenlos bezaubernde Baby Kleidung, cleveres Zubehör & Co. shoppen. In diesem Artikel möchten wir eines der staatlichen Fördermittel für Familien näher beleuchten und erklären dir dabei alles rund um Höhe, Beantragung und Boni beim Elterngeld!

Was ist Elterngeld überhaupt?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der junge Familien unterstützt werden sollen. Dabei wird das Einkommen, das durch die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern nicht verdient werden kann, ausgeglichen. Das ist grundsätzlich eine tolle Sache, sieht in der Praxis allerdings etwas komplizierter aus, da es beim Elterngeld einige Formalitäten und bestimmte Bedingungen zu berücksichtigen gibt. Deswegen gehen wir hier alles Schritt für Schritt mit dir durch:

Wer kann Elterngeld beantragen?

Du hast einen Anspruch auf Elterngeld, wenn du...

  • deine Kinder nach der Geburt selbst betreust und erziehst.
  • nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig bist.
  • mit deinen Kindern in einem Haushalt lebst.
  • deinen Wohnsitz in Deutschland hast.

Solltest du keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber eine dauerhafte Wohn- sowie Arbeitserlaubnis haben, erhältst du in der Regel ebenfalls Elterngeld. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob du Teilzeit, Vollzeit oder gar nicht arbeitest. Studierende und Auszubildende haben ebenso einen Anspruch auf die staatliche Familienförderung.

Du kannst Elterngeld erhalten für...

  • dein leibliches Kind
  • das leibliche Kind deines Ehemanns oder Lebenspartners sowie deiner Ehefrau oder Lebenspartnerin
  • dein Adoptivkind – auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft
  • dein (Ur-)Enkelkind, deinen Neffen, deine Nichte, Schwester und deinen Bruder, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise eine schwere Krankheit oder der Verlust der Eltern

Die 3 Arten von Elterngeld

Das Elterngeld kann in drei verschiedenen Formen mit entsprechend unterschiedlichen Beträgen ausgezahlt werden. Diese kannst du beliebig miteinander kombinieren.

  1. Basiselterngeld

    Eltern haben einen gemeinsamen Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld. Wie diese untereinander aufgeteilt werden, ist sehr flexibel – solange es sich dabei um mindestens 2 und maximal 12 Monate handelt. Ihr könnt gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd Elterngeld beziehen. Letzteres ist in bis zu 3 Abschnitten möglich. Geht aber nur ein Elternteil in die bezahlte Elternzeit, verringert sich die Dauer automatisch auf ein Jahr. Die Ausnahme bilden Alleinerziehende. Diese können das Basiselterngeld volle 14 Monate lang ausschöpfen.

  2. ElterngeldPlus

    Mit dem ElterngeldPlus lässt sich ein Monat Basiselterngeld in zwei Teilmonate halbieren. So kann man den Zeitraum verdoppeln, indem man die Höhe des Betrags verringert. Hat man nach der Geburt gar kein Einkommen, wird das Basiselterngeld halbiert, ansonsten richtet es sich nach der Einkommenshöhe und ist so besonders für Teilzeitarbeitende von Vorteil.

  3. Partnerschaftsbonus

    Wenn du und dein Partner oder deine Partnerin euch dazu entscheidet, in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zeitgleich zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche zu arbeiten, stehen euch vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus zu. Das gilt auch für getrennt oder Alleinerziehende. Diese Zusatzzeit wird als Partnerschaftsbonus bezeichnet.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Nun aber zu der Frage, die dir mit Sicherheit unter den Nägeln brennt: Wie hoch ist denn nun mein Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldbetrags richtet sich nach dem Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Nicht dazu zählen die Monate der Mutterschutzfrist und Monate, in denen die Mutter wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger Geld verdient hat. Je nach Verdienst liegt die Summe zwischen 300 und 1.800 Euro. Für das ElterngeldPlus ergibt sich dann ein Betrag zwischen 150 und 900 Euro.

Den Mindestbetrag erhältst du auch, wenn du vor der Geburt gar kein Einkommen hattest oder dieses nach der Geburt genauso hoch ist wie zuvor. Zudem kann der Geschwisterbonus den Elterngeldbetrag um 10% erhöhen, wenn in dem Haushalt...

  • mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist
  • mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind
  • mindestens ein weiteres Kind mit einem Grad der Behinderung (GDB) von mindestens 20 lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist

Elterngeld beziehen will also gekonnt sein. Wenn man die Idee dahinter aber erst einmal verstanden hat, ist es gar nicht so schwierig! Das Wichtigste weißt du jetzt bereits - trotzdem solltest du dich bei Unklarheiten nochmal gründlich informieren. Hilfreich ist auch der Elterngeldrechner auf der Homepage des Familienministeriums!

Wie du Elterngeld beantragen kannst

Nun weißt du, ob du Anspruch auf eine bezahlte Elternzeit hast und wie viel Geld du voraussichtlich erhältst. Aber wie kommst du da heran? Und wann solltest du das Elterngeld am besten beantragen?

Der Antrag der bezahlten Elternzeit ist ab dem Zeitpunkt der Geburt möglich. Du solltest ihn innerhalb von 3 Monaten stellen, da dies der maximale Zeitraum ist, für den das Geld noch rückwirkend ausgezahlt wird. Dafür kannst du vor Ort zu deiner zuständigen Elterngeldstelle gehen. Diese kannst du über deine Postleitzahl finden. In vielen Bundesländern hast du außerdem die Möglichkeit,  die Beantragung online über ElterngeldDigital auszuführen. Unabhängig davon kannst du den Elterngeld Antrag in Baden-WürttembergBayernHessen und Saarland über ihre jeweiligen Seiten online stellen. Sollte dein Bundesland aktuell noch nicht über die Möglichkeit der Online-Anträge verfügen, kannst du dennoch beruhigt aufatmen: eine Erweiterung ist bereits in Planung!

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Schwirrt dir der Kopf vor lauter Informationen? Vielleicht hattest du aber auch nicht die Zeit, dir alles ausführlich durchzulesen - so oder so bekommst du hier nochmal eine hilfreiche Zusammenfassung mit den wichtigsten Fakten rund ums Elterngeld:

  • Anspruch auf Elterngeld hast du unabhängig davon ob du vorher gearbeitet hast oder nicht
  • Eltern haben können bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen und diese Zeit flexibel unter sich aufteilen.
  • ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind zwei großartige Möglichkeiten, die bezahlte Elternzeit zu verlängern.
  • Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt 300 bis 1.800 Euro
  • Die Antragstellung ist erst nach der Geburt möglich und maximal drei Monate rückwirkend

Wir wünschen dir viel Erfolg bei deinem Antrag und denke immer daran: Papierkram macht niemandem Spaß aber das Elterngeld kommt deinem Kind zugute. Bei Unklarheiten und Fragen kannst du außerdem jederzeit bei der Elterngeldstelle anrufen. Es lohnt es sich!

Hanna
Hanna
Weitere Themen